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Ratgeber

Incoterms 2020 erklärt: wer zahlt, wer haftet, wer verzollt

Die Incoterms der Internationalen Handelskammer (ICC) legen fest, wo die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer übergeht und wer Transport, Versicherung und Zoll übernimmt. Wer sie richtig wählt, vermeidet Streit und unerwartete Kosten.

Stand: November 2026Lesezeit: 7 Min.
Mitarbeiter beladen einen Container mit Paletten und Kartons verschiedener Versender
LogselectBeladung in der Packstation
Kurz gesagt

Gültig sind die Incoterms 2020. Die ICC hat mit der Arbeit an den Incoterms 2030 begonnen, einen Termin gibt es noch nicht. Schreiben Sie in den Vertrag immer Klausel, genauen Ort und Jahreszahl, zum Beispiel „FCA Düsseldorf Flughafen, Incoterms 2020“.

Incoterms-Wähler

Welcher Incoterm passt zu Ihrem Geschäft?

Beantworten Sie bis zu vier Fragen aus Sicht des Verkäufers. Der Wähler schlägt die passende Klausel vor und zeigt, wer Risiko, Kosten und Zoll trägt.

1. Wie wird die Ware übergeben?

Die elf Klauseln im Überblick

Sieben Klauseln gelten für alle Verkehrsträger, also auch für Luftfracht und Container. Vier Klauseln sind nur für die See- und Binnenschifffahrt gedacht.

KlauselNameGefahrübergangHaupttransport zahltVerkehrsträger
EXWAb WerkBereitstellung beim Verkäufer, unverladenKäuferalle
FCAFrei FrachtführerÜbergabe an den Frachtführer am benannten OrtKäuferalle
CPTFrachtfreiÜbergabe an den ersten FrachtführerVerkäuferalle
CIPFrachtfrei versichertÜbergabe an den ersten FrachtführerVerkäufer, mit Versicherungalle
DAPGeliefert benannter OrtAm Bestimmungsort, bereit zur EntladungVerkäuferalle
DPUGeliefert benannter Ort entladenAm Bestimmungsort, nach der EntladungVerkäuferalle
DDPGeliefert verzolltAm Bestimmungsort, inklusive EinfuhrabgabenVerkäuferalle
FASFrei Längsseite SchiffLängsseits des Schiffs im VerschiffungshafenKäuferSee
FOBFrei an BordAn Bord des Schiffs im VerschiffungshafenKäuferSee
CFRKosten und FrachtAn Bord des Schiffs im VerschiffungshafenVerkäuferSee
CIFKosten, Versicherung und FrachtAn Bord des Schiffs im VerschiffungshafenVerkäufer, mit VersicherungSee

Kosten und Risiko gehen nicht immer gemeinsam über

Bei den C-Klauseln (CPT, CIP, CFR, CIF) zahlt der Verkäufer den Haupttransport, die Gefahr geht aber schon im Abgangsland auf den Käufer über. Geht die Ware unterwegs verloren, trägt also der Käufer den Schaden, obwohl der Verkäufer den Transport gebucht hat. Bei CIP muss der Verkäufer eine umfassende Versicherung nach den Institute Cargo Clauses (A) abschließen, bei CIF reicht der Mindestschutz nach Klausel (C).

Typische Fehler

  • FOB für Luftfracht oder Container: FOB ist für Ware gedacht, die direkt an Bord eines Schiffs geht. Bei Luftfracht und Containern, die am Terminal übergeben werden, passt FCA besser.
  • EXW im Export: Der Verkäufer muss weder verladen noch die Ausfuhr anmelden. Das erschwert ihm den Ausfuhrnachweis für die Umsatzsteuer. FCA ist meist die bessere Wahl.
  • DDP ohne Vorbereitung: Der Verkäufer schuldet dann Zoll und Einfuhrumsatzsteuer im Zielland und braucht dort oft eine Registrierung.
  • Ungenauer Ort: „FCA Deutschland“ reicht nicht. Nennen Sie Adresse, Flughafen oder Terminal.

Incoterms und Zoll

Die Lieferbedingung gehört in jede Zollanmeldung. Bei der Einfuhr in die EU zählen zum Zollwert auch Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. Bei EXW oder FOB müssen diese Kosten also zum Rechnungsbetrag hinzugerechnet werden. Mehr zur Verzollung finden Sie auf unserer Seite Zoll.

Quellen: ICC Incoterms 2020 · DHL: Next Incoterms revision

Welche Klausel passt zu Ihrer Sendung?

Wir beraten Sie bei der Wahl und organisieren Transport und Zoll passend dazu.

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