LOGSELECT
Zollabwicklung

Zoll für Einfuhr und Ausfuhr: richtig angemeldet, schnell freigegeben

Ob Ihre Ware per Flugzeug, Schiff oder Lkw kommt: Wir übernehmen die Zollanmeldung, berechnen die Abgaben vorab und legen alle Belege digital in Ihrer Sendungsakte ab. Den Zoll können Sie einzeln buchen oder zusammen mit AIRselect und SEAselect.

Ein Zollbeamter prüft nachts im Regen mit einem Tablet die Ladung eines geöffneten Containers, daneben ein Spediteur mit Unterlagen
ZollSzene 01 · Zollbeschau am Terminal, 23:15 Uhr

Importverzollung: Ihre Ware schnell im freien Verkehr

Wir melden Ihre Sendung über ATLAS-Einfuhr beim Zoll an, berechnen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer vorab und sorgen dafür, dass die Ware ohne lange Standzeit freigegeben wird: am Flughafen, im Seehafen oder an Ihrem Standort.

ATLASTARICEUSt

Was Sie uns liefern

  • Handelsrechnung mit Warenbeschreibung, Wert und Incoterm
  • Packliste mit Stückzahl und Gewichten
  • Frachtbrief: AWB, Konnossement oder CMR
  • EORI-Nummer Ihres Unternehmens
  • Zollvollmacht für Logselect
  • Falls vorhanden: Präferenznachweis, Genehmigungen, Zertifikate

Gut zu wissen

  • Zollwert ist der Warenwert plus Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.
  • Abgaben: Zoll nach TARIC, Einfuhrumsatzsteuer von 19 % oder 7 %, gegebenenfalls Antidumpingzoll und Verbrauchsteuern.
  • In Deutschland braucht jede Warenposition eine 11-stellige Codenummer.
  • CBAM-Waren wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement und Düngemittel: über 50 Tonnen im Jahr nur als zugelassener CBAM-Anmelder.

Was Logselect übernimmt

  • Prüfung der Unterlagen und Einreihung in den Zolltarif
  • Abgabenberechnung vor Ankunft der Ware
  • Zollanmeldung in direkter oder indirekter Vertretung
  • Zahlung über Ihr Aufschubkonto oder über uns
  • Steuerbescheid und Belege digital in Ihrer Sendungsakte

Exportverzollung mit Ausgangsvermerk für Ihre Steuerbefreiung

Wir erstellen die elektronische Ausfuhranmeldung in ATLAS-Ausfuhr, holen das Ausfuhrbegleitdokument und verfolgen die Sendung bis zum Ausgangsvermerk. Den brauchen Sie als Nachweis für die umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung.

ATLASABDAusgangsvermerk

Was Sie uns liefern

  • Handelsrechnung und Packliste
  • Warennummer (8-stellig) oder eine genaue Warenbeschreibung
  • Ursprungsland jeder Ware
  • EORI-Nummer und Zollvollmacht
  • Hinweise auf Genehmigungspflichten, etwa Dual-Use

Gut zu wissen

  • Ab 1.000 € Warenwert oder 1.000 kg ist die elektronische Ausfuhranmeldung Pflicht.
  • Zweistufiges Verfahren: Ausfuhrzollstelle am Sitz des Ausführers, Ausgangszollstelle an der EU-Grenze.
  • Allgemeine Begriffe wie „Ersatzteile“ akzeptiert der Zoll nicht, die Beschreibung muss konkret sein.
  • Ursprungsland, Beförderer und Kennzeichen des Beförderungsmittels sind Pflichtangaben.

Was Logselect übernimmt

  • Ausfuhranmeldung und Ausfuhrbegleitdokument
  • Abstimmung mit dem Ladeschluss von Airline oder Reederei
  • Überwachung bis zum Ausgangsvermerk, Ablage als PDF
  • Klärung bei fehlendem Ausgang und Alternativnachweise
  • Ursprungszeugnisse über die IHK

Versandverfahren T1 und T2: Ware unverzollt weiterleiten

Soll Ihre Ware erst im Inland, in Ihrem Zolllager oder in einem anderen EU-Land verzollt werden, eröffnen wir ein Versandverfahren in NCTS. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fallen dann erst am Bestimmungsort an.

NCTST1T2

Was Sie uns liefern

  • Frachtbrief und Handelsrechnung
  • Bestimmungszollstelle oder Anschrift des Empfängers
  • Warenbeschreibung und Wert für die Sicherheitsleistung

Gut zu wissen

  • T1 gilt für Nicht-Unionswaren, T2 für Unionswaren auf dem Weg über Drittländer.
  • Für die Abgaben während des Transports ist eine Sicherheit zu leisten.
  • Die Ware muss innerhalb der vom Zoll gesetzten Frist am Ziel gestellt werden.
  • Das Verfahren gilt auch für die Schweiz, Norwegen, Großbritannien und die Türkei.

Was Logselect übernimmt

  • Eröffnung des Versandverfahrens am Flughafen oder Seehafen
  • Stellung der Sicherheit
  • Überwachung bis zur Erledigung des Verfahrens
  • Anschließende Verzollung am Bestimmungsort

Präferenzen nutzen: weniger oder keinen Zoll durch Ursprungsnachweise

Die EU hat mit vielen Ländern Freihandelsabkommen. Wer den präferenziellen Ursprung nachweist, zahlt im Bestimmungsland weniger oder gar keinen Zoll. Wir prüfen, welcher Nachweis passt, und erstellen ihn.

EUR.1REXLE

Was Sie uns liefern

  • Lieferantenerklärungen Ihrer Vorlieferanten
  • Stückliste mit den Warennummern der Vormaterialien
  • Für Ursprungserklärungen über 6.000 €: REX-Nummer oder Status als ermächtigter Ausführer

Die wichtigsten Nachweise

  • Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED
  • Erklärung zum Ursprung auf der Rechnung, bis 6.000 € ohne Registrierung
  • Langzeit-Lieferantenerklärung, höchstens zwei Jahre gültig
  • Nichtpräferenzieller Ursprung: Ursprungszeugnis der IHK

Was Logselect übernimmt

  • Prüfung von Abkommen und Ursprungsregeln
  • Ausstellung von EUR.1 und Ursprungserklärungen
  • Anfordern und Verwalten von Lieferantenerklärungen
  • Präferenzantrag bei der Einfuhr

Exportkontrolle und Sanktionen: prüfen, bevor die Ware rollt

Für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Rüstungsgüter und Länder unter Embargo sind Genehmigungen nötig. Wir prüfen Ware, Empfänger und Land, bevor wir buchen.

Dual-UseSanktionenBAFA

Was Sie uns liefern

  • Technische Beschreibung oder Datenblatt
  • Endverwender und Verwendungszweck, bei Bedarf mit Endverbleibserklärung
  • Vorhandene BAFA-Genehmigungen oder Nullbescheide

Die Regelwerke

  • Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821, Güterliste in Anhang I zuletzt aktualisiert am 15. November 2025
  • Deutsche Ausfuhrliste für Rüstungsgüter
  • Sanktionslisten der EU und der UN, bei US-Bezug auch der USA
  • Weitreichende Ausfuhrverbote für Russland und Belarus, auch über Drittländer

Was Logselect übernimmt

  • Sanktionslistenprüfung aller Beteiligten
  • Einordnung der Güterlistennummer gemeinsam mit Ihnen
  • Richtige Codierung in der Ausfuhranmeldung
  • Hinweis auf Genehmigungspflichten und Hilfe beim BAFA-Antrag

Zolllager, Veredelung und vorübergehende Verwendung

Nicht jede Ware muss sofort verzollt werden. Mit dem richtigen Zollverfahren sparen Sie Abgaben oder zahlen sie später.

ZolllagerVeredelungATA

Was Sie uns liefern

  • Geplante Lagerdauer, Bearbeitung oder Wiederausfuhr
  • Vorhandene Bewilligungen
  • Für Messen und Muster: Warenliste mit Werten

Die Verfahren

  • Zolllager: Abgaben erst bei Entnahme in den freien Verkehr
  • Aktive Veredelung: Drittlandsware zollfrei bearbeiten und wieder ausführen
  • Passive Veredelung: Reparatur im Drittland, Zoll nur auf den Mehrwert
  • Vorübergehende Verwendung und ATA-Carnet für Messegut, Muster und Berufsausrüstung
  • Verfahren 42: Einfuhr mit anschließender Lieferung in ein anderes EU-Land, ohne deutsche Einfuhrumsatzsteuer

Was Logselect übernimmt

  • Auswahl des passenden Verfahrens
  • Anmeldung und Abschluss des Verfahrens
  • Beantragung des ATA-Carnets über die IHK
  • Abfertigung von Rückwaren
Überblick

Alle Zollleistungen im Überblick

LeistungSystem oder StelleWichtigste UnterlagenErgebnis
EinfuhrATLAS-EinfuhrRechnung, Packliste, FrachtbriefZoll und Einfuhrumsatzsteuer
AusfuhrATLAS-Ausfuhr (AES)Rechnung, AusfuhrbegleitdokumentAusgangsvermerk als Steuernachweis
VersandNCTSVersandbegleitdokumentSicherheitsleistung
UrsprungIHK, REXEUR.1, Ursprungserklärung, LieferantenerklärungPräferenzzoll im Zielland
KontrolleBAFA, SanktionslistenDatenblatt, EndverbleibserklärungGenehmigung vor dem Versand
VerfahrenATLASBewilligung, ATA-CarnetAbgaben später oder gar nicht

Für alle Einfuhren in die EU gilt zusätzlich: Vor der Ankunft muss eine summarische Eingangsanmeldung (ENS) im Zollsystem ICS2 vorliegen. Bei AIRselect und SEAselect übernehmen wir das.

FAQ

Häufige Fragen zum Zoll

Brauche ich eine EORI-Nummer?

Ja. Wer Waren in die EU einführt oder aus der EU ausführt, braucht eine EORI-Nummer. Sie wird kostenlos online bei der Generalzolldirektion beantragt.

Direkte oder indirekte Vertretung: Was ist der Unterschied?

Bei der direkten Vertretung handeln wir in Ihrem Namen, Zollschuldner sind Sie. Bei der indirekten Vertretung handeln wir im eigenen Namen für Ihre Rechnung und haften gemeinsam mit Ihnen. Sie ist nötig, wenn der Empfänger nicht in der EU ansässig ist.

Wie werden Zoll und Einfuhrumsatzsteuer berechnet?

Der Zoll ergibt sich aus Zollwert mal Zollsatz laut TARIC. Die Einfuhrumsatzsteuer wird auf Zollwert, Zoll und die Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU berechnet.

Was hat sich bei Kleinsendungen geändert?

Seit dem 1. Juli 2026 gilt die Zollfreigrenze von 150 € nicht mehr für Fernverkäufe an Privatkunden über IOSS oder per Post. Stattdessen fällt ein Pauschalzoll von 3 € je Tarifposition an, als Übergang bis zum 1. Juli 2028. Zusätzlich führt die EU eine Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen ein. Für B2B-Sendungen gelten die allgemeinen Regeln.

Was bedeutet CBAM für meine Importe?

CBAM ist der CO₂-Grenzausgleich der EU für Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom. Seit 2026 gilt die Regelphase: Wer mehr als 50 Tonnen im Jahr einführt, braucht die Zulassung als CBAM-Anmelder. Die erste Jahreserklärung für 2026 ist bis zum 30. September 2027 fällig.

Ware zu verzollen oder eine Zollfrage?

Schicken Sie uns Rechnung, Warenart und Route. Wir prüfen die Anforderungen und schicken Ihnen ein Angebot.

Angebot anfragen